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Alleinbezug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Verpflichtung des Käufers, die vertraglich bestimmten Waren oder Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit nur beim Lieferanten zu beziehen.
2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 81 EGV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten von 30% vorgesehen.
2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 81 EGV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten von 30% vorgesehen.
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