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Revision von Bankenaufsicht (BA) vom 15.09.2009 - 14:39
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Bankenaufsicht (BA)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ziel der Bankenaufsicht ist es, für ein funktionsfähiges Banken- und Finanzsystem zu sorgen. In Deutschland erfüllt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank die Überwachung. Rechtliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG).
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