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Revision von direkte Finanzhilfen vom 28.02.2013 - 15:51

direkte Finanzhilfen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form von Subventionen, durch die dem begünstigten Unternehmen für bestimmte Aufwendungen, z.B. Investitions-, Personal- oder auch Sachkosten, aus Mitteln öffentlicher Haushalte eine (teilweise) Kostenerstattung gewährt wird.

    Beispiele: Investitionsförderung, Forschungs- und Entwicklungsförderung.

    Vgl. auch Wirtschaftsförderung.

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