Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Depotschein vom 30.07.2009 - 14:48
Depotschein
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depositalschein; beim Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als Depotschein wird auch das Stückeverzeichnis bezeichnet. Der Depotschein ist ein Legitimationspapier nach § 808 BGB.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon