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Revision von Bringschuld vom 14.05.2008 - 10:22
Bringschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllende Schuld, bei der der Wohnsitz des Gläubigers Erfüllungsort ist.
B. beruhen meist auf Vereinbarung oder Verkehrssitte.
Gegensatz: Holschuld, Schickschuld (kraft Gesetzes die meisten Verpflichtungen).
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