Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 08.05.2018 - 08:45
- Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 19.02.2018 - 16:48
- Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von beschränkte dingliche Rechte vom 20.05.2008 - 16:03
beschränkte dingliche Rechte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dingliche Rechte an einer Sache, die ihrem Inhaber nur einen Ausschnitt aus dem Eigentumsrecht gewähren: Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Reallasten und v.a. Grundpfandrechte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon