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Revision von DBPa vom 06.02.2013 - 11:40

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    Abk. für Deutsches Bundespatent angemeldet; unzulässiger Hinweise auf eine Patentanmeldung, der schon der Form nach unlauterer Wettbewerb ist, solange sich der Hinweis nicht ausschließlich an patentrechtlich geschulte Kreise richtet; „Patent angemeldet” oder „DPangem.” sind nach der Offenlegung der Anmeldung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Vgl. auch Patentberühmung, gesetzlich geschützt.

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