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Arbeitnehmerüberlassung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Personalleasing, Leiharbeit, Zeitarbeit; 1. Begriff: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist im Gegensatz zu allen anderen ein dreiseitiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirmen. Sie ist für die Entleihfirma ein Instrument des flexiblen Personaleinsatzes.
2. Entwicklung: Arbeitnehmerüberlassung wurde erstmals im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG - 1972 geregelt; nunmehr in der Fassung vom 3.2.1995 (BGBl. I 158) m.spät.Änd. Seit Mitte der 1980er-Jahre erfolgten verschiedene Deregulierungsmaßnahmen (u.a. wiederholte Verlängerung der jeweiligen zulässigen Überlassungshöchstdauer, Aufhebung von Synchronisations-, Befristungs- und Wiedereinstellungsverbot, Einführung vermittlungsorientierter Personal-Service-Agenturen).
3. Ausmaß: Diese Änderungen des rechtlich-institutionellen Rahmens, insbesondere die Änderungen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I 4607), in Kraft ab dem 1.1.2003 (Hartz-Gesetze), haben zu einer deutlichen Ausweitung (auf ca. 700.000 Arbeitsverhältnisse im Jahr 2008) geführt. Der ursprüngliche Zweck von Leiharbeit (v.a. Auffangen von Auftragsspitzen, Vertretung bei Krankheit oder Urlaub) wird wesentlich erweitert (bis zum Ersatz von Teilen der Stammbelegschaft). Ihr Umfang ist mit 1.5 bis maximal knapp 2 Prozent aller abhängig Beschäftigten nach wie vor gering; allerdings weist die Arbeitnehmerüberlassung in langfristiger Perspektive erhebliche Wachstumsraten auf. Insgesamt verläuft die Entwicklung prozyklisch im Zeitverlauf. Jeder dritte Betrieb mit mehr als 50 Beschäftigten, aber nur drei Prozent aller Betriebe, nutzen diese Beschäftigungsform, wobei die Nutzungsintensität mit der Betriebsgröße abnimmt bzw. in mittelgroßen Betrieben am größten ist; Kleinbetriebe nutzen diese Variante kaum, Großbetriebe hingegen überproportional häufig.
4. Verteilung: Die Verteilung nach Branchen ist sehr unterschiedlich: Der Schwerpunkt liegt im verarbeitenden Gewerbe, gefolgt von den Dienstleistungen. Im Gegensatz zu allen anderen Formen atypischer Beschäftigung sind Frauen nicht überrepräsentiert, was durch die spezifische Verteilung auf Branchen zu erklären ist. Das Qualifikations- und Anforderungsniveau ist in der Mehrzahl der Tätigkeiten niedrig. Die Beschäftigungsdauer bei den Verleihunternehmen ist niedriger als bei anderen Beschäftigungsformen, d.h. in diesem Segment sind die Umschlagsquote und die Fluktuation hoch bzw. die Beschäftigungsstabilität gering. Die häufig erhofften „Klebeeffekte“ im Sinne eines unbefristeten Arbeitsvertrages bei dem Entleihunternehmen („Leiharbeit als Jobmaschine“) treten eher selten ein.
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