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Ausfuhrhändler
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Exporteur; Ausfuhrhandel betreibende Person. Der Ausfuhrhändler hat zusätzliche Risiken zu übernehmen, z.B. für Valutaveränderungen, lang dauernde (Schiffs-)Transporte, politische Umstürze. Überwiegend nach Absatzgebieten orientiert. Der Ausfuhrhändler tätigt Käufe und Verkäufe auf eigene Rechnung.
Anders: Exportkommissionär, Ausfuhragent.
Ausfuhrhändler können sich mit allen Geschäftsarten des Welthandels, einschließlich des Speditionsgeschäfts (Ausfuhrsortimentshändler, allgemeiner Ausfuhrhändler) oder mit bestimmten Warengruppen (Ausfuhrspezialhändler) befassen; häufig mit Niederlassungen oder zumindest Korrespondenten in ihren Absatzgebieten.
I.d.R. unterhalten sie keine eigenen Warenlager, sondern beraten ihre Abnehmer mithilfe von Mustern und Katalogen, die sie z.T. von den Ausfuhragenten erhalten.
Bei Inanspruchnahme des Ausfuhrhändlers entlastet sich der Hersteller von zahlreichen Schwierigkeiten des Exportgeschäfts, z.B. der Unterhaltung von Exportmusterlagern. Er kann gegen Kasse ab Werk verkaufen und erhält vom Ausfuhrhändler genaue Anweisungen bez. der Verpackung, Aufmachung und Markierung der Sendungen. Diese Arbeiten werden nur dann vom Ausfuhrhändler selbst übernommen, wenn er kleine Sendungen zu Sammelladungen aus Frachtersparnisgründen zusammenstellen will.
Ausfuhrhändler mit ausreichender Finanzbasis befassen sich darüber hinaus häufig mit Exportwerbung und den verschiedenen Aufgaben der Absatzförderung. Oft gewähren die Ausfuhrhändler den Auslandskunden Kredit, veranlassen den Binnen- und Seetransport und regeln die Weitergabe der Verschiffungsdokumente.
Bedeutung: Ihre reiche Erfahrung und Kenntnis der Auslandsmärkte bietet v.a. den Exportartikel erzeugenden Klein- und Mittelbetrieben große Vorteile. Ihre Zahl geht infolge der wachsenden direkten Ausfuhr (Direktausfuhr) zurück.
Gegensatz: Einfuhrhändler.
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