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Bundesbeteiligung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beteiligung des Bundes und seines Sondervermögens an Unternehmen in privater und öffentlicher Rechtsform (öffentliche Unternehmen). Die einzelnen Unternehmen, an denen der Bund (mehrheitlich) beteiligt ist, werden als Bundesunternehmen bezeichnet.

    Über die unmittelbaren und bedeutenderen mittelbaren Bundesbeteiligungen wird regelmäßig vom Bundesminister der Finanzen in einem Beteiligungsbericht berichtet.

    Der Bund und seine Sondervermögen waren 2011 unmittelbar an 109 Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts beteiligt (vgl. Beteiligungsbericht des Bundes 2011).  Die Gesamtzahl der bedeutenderen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes betrug im selben Jahr 680. Die Zahl der unmittelbaren Beteiligungen des Bundes mit einem Nennkapital von ≥ 50.000 Euro/LW und ≥ 25 Prozent Anteilsbeteiligung des Bundes ist mit 30 Beteiligungen im Vergleich zu 2010 gleich geblieben. Die Gesamtzahl der bedeutenderen mittelbaren Beteiligungen mit einem Nennkapital von ≥ 50.000 Euro/LW und ≥ 25 Prozent Anteilsbeteiligung hat sich gegenüber dem Vorjahr 2010 auf insgesamt 650 erhöht. Von diesen 680 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen fallen:
    (1) 65 Beteiligungen (hiervon 57 Beteiligungen im mittelbaren Bereich) in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen,
    (2) 600 Beteiligungen (hiervon 593 Beteiligungen im mittelbaren Bereich) in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und
    (3) 15 Beteiligungen verteilen sich auf weitere 6 Bundesressorts.

    Vgl. auch Privatisierung.

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