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Abnehmerverwarnung
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scharfe Form der Verwarnung, durch die der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts die Abnehmer schutzrechtsverletzender Gegenstände unter Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor dem Bezug vom Verletzer warnt. Unberechtigte Abnehmerverwarnung ist Behinderungswettbewerb (§ 4 Nr. 10 UWG), wenn zwischen Verwarnendem und Verwarntem ein Wettbewerbsverhältnis besteht, zu weiteren Rechtsfolgen Verwarnung.
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