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Brutto-Etatisierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bruttoprinzip; unsaldierter Ausweis aller Einnahmen und Ausgaben von Verwaltungseinheiten im Trägerhaushalt (Bruttobetrieb, Regiebetrieb). Brutto-Etatisierung verliert im Rahmen der Globalbudgetierung zunehmend an Bedeutung.
Gegensatz: Netto-Etatisierung, Nettoprinzip.
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