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Brutto-Etatisierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bruttoprinzip; unsaldierter Ausweis aller Einnahmen und Ausgaben von Verwaltungseinheiten im Trägerhaushalt (Bruttobetrieb, Regiebetrieb). B.-E. verliert im Rahmen der Globalbudgetierung zunehmend an Bedeutung.

    Gegensatz: Netto-Etatisierung, Nettoprinzip.

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