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Revision von Anschaffung vom 20.05.2008 - 16:03
Anschaffung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
jedes auf Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen (Waren) und an Wertpapieren gerichtete entgeltliche Rechtsgeschäft. Die Art des entgeltlichen Erwerbes ist unwichtig, also Kauf, Tausch, Werklieferung (auch bei Eigentumsvorbehalt). Keine A. sind Erwerb durch Schenkung, Erbschaft oder Urproduktion (Landwirtschaft, Bergbau) oder Aneignung. A. und Weiterveräußerung bilden das handelsrechtliche Umsatzgeschäft.
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