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Beschäftigungsfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Employability; 1. Begriff: Das Konzept betont die Notwendigkeit ständiger Weiterqualifizierung und lebenslangen Lernens sowie die Eigenverantwortung des einzelnen Arbeitnehmers für seine gesamte Erwerbsbiografie. –  2. Folge: Die in traditioneller Sicht dominierende Arbeitsplatzsicherheit soll abgelöst werden durch die genereller angelegte Beschäftigungsfähigkeit des Individuums auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern. Dieses Konzept, welches vor allem die Europäische Kommission entwickelt und favorisiert, spielt neben der Förderung von Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit sowie Chancengleichheit eine wesentliche Rolle als eine der vier Säulen der seit den späten 1990er-Jahren entwickelten „Europäischen Beschäftigungsstrategie”; außerdem ist es von zentraler Bedeutung im Rahmen von Konzepten der Flexicurity, die Flexibilität und soziale Sicherheit zu vereinbaren suchen. Auf nationaler Ebene fand es auch Eingang in das Sozialgesetzbuch III (§ 1 II).

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigungspolitik, Europäische Beschäftigungspolitik.

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