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Beschäftigungsfähigkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Employability; 1. Begriff: Das Konzept betont die Notwendigkeit ständiger Weiterqualifizierung und lebenslangen Lernens sowie die Eigenverantwortung des einzelnen Arbeitnehmers für seine gesamte Erwerbsbiografie bei sich ständig wandelnden Anforderungen.
2. Folge: Die in traditioneller Sicht dominierende Arbeitsplatzsicherheit (job security) soll abgelöst werden durch die genereller angelegte Beschäftigungsfähigkeit bzw. -sicherheit (employment security) des Individuums auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern. Bei Verlust des Arbeitsplatzes soll möglichst umgehend eine alternative Beschäftigung gefunden werden können. Dieses Konzept, welches v.a. die Europäische Kommission entwickelt und favorisiert hat, spielt zunächst neben der Förderung von Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit sowie Chancengleichheit eine wesentliche Rolle als eine von vier "Säulen" der in den späten 1990er-Jahren entwickelten „Europäischen Beschäftigungsstrategie” bzw. der Lissabon-Strategie der 2000er-Jahre; später ging es in die revidierten, ab 2005 geltenden "Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung" ein. Außerdem ist es auf EU-Ebene von zentraler Bedeutung im Rahmen von Konzepten der Flexicurity, die Flexibilität und soziale Sicherheit zu vereinbaren suchen. Auf nationaler Ebene fand es auch Eingang in das Sozialgesetzbuch III (§ 1 II).
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigungspolitik, Europäische Beschäftigungspolitik.
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