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Bewährungsaufstieg
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Einreihung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben. Bewährungsaufstiege sind in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen. Übergangsregelungen bestanden für vorhandene Beschäftigte
Vgl. auch TVöD, TV-L, TVG, Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT).
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