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Revision von Bewährungsaufstieg vom 08.06.2009 - 10:50
Bewährungsaufstieg
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einreihung der Angestellten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben.
Vgl. auch TVöD, TV-L, TVG, Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT).
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