Zitierfähige Version
- Revision von EG vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von EG vom 04.07.2017 - 17:20
- Revision von EG vom 26.02.2013 - 11:28
- Revision von EG vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von EG vom 01.11.2010 - 08:39
- Revision von EG vom 10.09.2009 - 09:01
- Revision von EG vom 28.07.2009 - 10:26
- Revision von EG vom 09.05.2008 - 14:27
EG
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. für Europäische Gemeinschaften oder Europäische Gemeinschaft. 1. Begriff: Den EG liegen zwei rechtlich selbstständige Gemeinschaften zugrunde: Die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, seit 1.11.1993: Europäische Gemeinschaft) und die EAG (bzw. EURATOM, Europäische Atomgemeinschaft). Während sowohl die fühere (seit dem 24.7.2002 außer Kraft getretene) Montanunion als auch EURATOM jeweils nur die Integration eng abgegrenzter Wirtschaftszweige bezweckten, zielt die EWG (EG) auf eine allumfassende wirtschaftliche Integration der Mitgliedsstaaten ab (Schaffung eines Gemeinsamen Marktes und schrittweise Harmonisierung aller für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes wichtigen Wirtschaftspolitikbereiche). Ungeachtet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit sind die zwei Gemeinschaften durch vielfältige gemeinsame vertragliche Bestimmungen, allgemeine Rechtsgrundsätze, einen gemeinsamen Haushalt sowie durch gemeinsame Organe eng verbunden.
2. Neben dem (bes. im politischen Bereich) üblich gewordenen Sprachgebrauch „Europäische Gemeinschaften” zur Kennzeichnung der Gesamtheit der zwei Gemeinschaften ist durch Art. 8 EUV die bis dahin als „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft” benannte Teilgemeinschaft mit Wirkung vom 1.11.1993 in „Europäische Gemeinschaft” umbenannt worden; der reformierte (ehemalige) EWG-Vertrag wurde unter der (neuen) Bezeichnung EG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) Bestandteil des Vertrags über die Europäische Union. Mit dem Mantelvertrag über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag) wurden die damals noch drei, jetzt zwei Gemeinschaften zur sog. Ersten Säule der EU. Die völkerrechtliche Selbstständigkeit der Gemeinschaften wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon