Herrschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Weber die Chance, einen gegebenen Befehl bei einem angebbaren Personenkreis durchzusetzen. Herrschaft beruht auf Legitimität, d.h. auf der Überzeugung der Beherrschten von der Richtigkeit und Berechtigung der Herrschaft.
Zu unterscheiden:
(1) Rationale Herrschaft, Legitimität wird von legalen Ordnungssystemen abgeleitet;
(2) traditionale Herrschaft, beruht auf dem Glauben an den Selbstwert und die Heiligkeit der traditional zur Herrschaft berufenen Personen;
(3) charismatische Herrschaft erwächst einer Person mit charismatischen Fähigkeiten; (4) bürokratische Herrschaft, eine legale Herrschaft durch einen Verwaltungsstab.
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