Zitierfähige Version
- Revision von Gruppierungsplan vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Gruppierungsplan vom 07.06.2013 - 15:35
- Revision von Gruppierungsplan vom 21.02.2013 - 15:44
- Revision von Gruppierungsplan vom 05.05.2010 - 10:49
- Revision von Gruppierungsplan vom 23.03.2010 - 13:05
- Revision von Gruppierungsplan vom 11.01.2010 - 13:22
- Revision von Gruppierungsplan vom 08.06.2009 - 13:53
Gruppierungsplan
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (Haushaltssystematik) neben dem Funktionenplan. Der Gruppierungsplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach ökonomischen Gesichtspunkten; eine Gruppierungskennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im Haushaltsplan dem Gruppierungsplan zuzuweisen.
2. Gliederungskennziffern:
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben;
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen;
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke;
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, bes. Finanzierungseinnahmen;
4 Personalausgaben;
5 sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen etc., Ausgaben für Schuldendienst;
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke;
7 Baumaßnahmen;
8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen;
9 bes. Finanzierungsausgaben.
3. Von bes. Bedeutung für die volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: nach den Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist es möglich, den Haushalt z.B. nach seinen konjunkturellen Impulsen bzw. allg. nach seinen Wirkungen auf volkswirtschaftliche Aggregate hin zu untersuchen.
Vgl. auch Gruppierungsübersicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon