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Geldmarktfonds

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften, die durch Anlage in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben entstehen; geregelt im KAAG seit 1994. Mit dem Investmentgesetz wird den Kapitalanlagegesellschaften die Strukturierung ihrer Investmentfonds freigestellt und die Einbeziehung von Geldmarktinstrumenten gestattet. Dabei sind bestimmte Ausstellungsgrenzen zu beachten, wobei auch reine Geldmarktfonds möglich wären.

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