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Geldmarktfonds
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Money Market Funds; Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften, die durch Anlage in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben entstehen; vormals im KAGG, das seit 2004 im InvG integriert ist, geregelt. Mit dem Investmentgesetz (InvG) wird den Kapitalanlagegesellschaften die Strukturierung ihrer Investmentfonds freigestellt und die Einbeziehung von Geldmarktinstrumenten gestattet. Dabei sind bestimmte Ausstellungsgrenzen zu beachten, wobei auch reine Geldmarktfonds möglich wären.
Gemäß § 4 II InvG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Festlegung von Fondskategorien eine Richtlinie erlassen. Die Bezeichnung "Geldmarktfonds" oder einer ihrer begrifflichen Bestandteile in der Namensgebung oder im Vertrieb setzt danach u.a. voraus, dass nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung das Investmentvermögen im Einklang mit der Geldmarktstrategie ausschließlich in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten (§ 48 InvG) von hoher Qualität oder Geldmarktfondsanteilen bzw. Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur oder in Derivaten angelegt sein müssen und die Anleger von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. Investmentaktiengesellschaft grundsätzlich jederzeit die Rücknahme der Anteile bzw. den Rückerwerb der Aktien verlangen können.––Auch Geldmarktfonds werden neben bspw. Hedge Fonds und Zweckgesellschaften im Zusammenhang mit der Diskussion um Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems unter dem Stichwort "Schattenbankensystem" genannt, weil der abrupte und massive Abzug von Geldern aus dem Geschäftsbankensektor wesentlich zur Finanzkrise von 2007 beigetragen haben soll. Überlegungen zur Abschwächung der Systemrisiken von Geldmarktfonds, deren Anlagevolumen Ende Juni 2012 nach Angaben der BaFin weltweit ca. 3,64 Bill. Euro und damit etwa 19 Prozent des gesamten Volumens von Investmentfonds weltweit betragen hat, lassen eine weitere Regulierung von Geldmarktfonds erwarten.
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