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Geldmarktfonds
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Money Market Funds; Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften, die durch Anlage in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben entstehen; vormals im KAGG, das seit 2004 im InvG integriert ist, geregelt. Mit dem Investmentgesetz wird den Kapitalanlagegesellschaften die Strukturierung ihrer Investmentfonds freigestellt und die Einbeziehung von Geldmarktinstrumenten gestattet. Dabei sind bestimmte Ausstellungsgrenzen zu beachten, wobei auch reine Geldmarktfonds möglich wären.
Gem. § 4 II InvG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Festlegung von Fondskategorien eine Richtlinie erlassen. Die Bezeichnung "Geldmarktfonds" oder einer ihrer begrifflichen Bestandteile in der Namensgebung oder im Vertieb setzt danach voraus, dass nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung mindestens 85 Prozent des Wertes des Investmentvermögens in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten (§ 48 InvG) oder Geldmarktfondsanteilen angelegt sein müssen und die Anleger von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. Investmentaktiengesellschaft grundsätzlich jederzeit die Rücknahme der Anteile bzw. den Rückerwerb der Aktien verlangen können.
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