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Entscheidungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Prinzip, nach dem eine Entscheidung getroffen wird. Ein Entscheidungsprinzip gibt an, an welchen Größen sich ein Entscheider bei der Alternativenauswahl orientiert und legt damit einen Grundtyp für die Präferenzfunktion des Entscheiders fest. Erst nach Konkretisierung der Präferenzfunktion ergibt sich eine konkrete Entscheidungsregel.

    2. Beispiele für Entscheidungsprinzipien bei Risiko: (i) Das (μ,σ)-Prinzip (Erwartungswert-Varianz-Prinzip) legt fest, dass sich der Entscheider am Erwartungswert μ und an der Standardabweichung σ (bzw. der Varianz σ²) des Ergebnisses orientiert. Wie der Entscheider diese in einer Präferenzfunktion berücksichtigt, um eine konkrete Entscheidungsregel zu formulieren, bleibt jedoch offen. So wird ein risikoaverser Entscheider σ negativ, ein risikofreudiger Entscheider σ hingegen positiv gewichten.
    (ii) Das Bernoulli-Prinzip legt fest, dass der Entscheider sich am Erwartungswert des Nutzens der Ergebnisse orientiert, lässt dabei aber die Gestalt der Nutzenfunktion offen.
    (iii) Die μ-Regel (Erwartungswert-Regel) legt aufgrund der Verwendung nur eines Parameters als Basis der Entscheidung (und aufgrund der implizit als selbstverständlich angenommenen Maximierung dieses Parameters) die Präferenzfunktion bereits eindeutig fest, daher μ-Regel, nicht μ-Prinzip.

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