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- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 03.11.2015 - 15:40
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 30.01.2013 - 10:23
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 20.10.2010 - 12:51
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 10.05.2010 - 14:39
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 06.05.2010 - 14:31
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 29.03.2010 - 09:54
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 11.01.2010 - 11:59
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 23.09.2009 - 16:12
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 20.05.2009 - 18:10
elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Das EMZ-Verfahren der Bundesbank ist als Massenzahlungssystem konzipiert, d.h. v.a. für Zahlungen, die keiner bes. zeitlichen Priorität bedürfen. Es wird sowohl für die Weiterleitung von Überweisungen als auch für den Einzug von Schecks und Lastschriften genutzt. Der EMZ wird im deutschen Interbanken-Clearing (Clearing) v.a. dann genutzt, wenn andere, kostengünstigere Abwicklungswege wie das bilaterale Interbanken-Clearing nicht zur Verfügung stehen. Im Massenzahlungsverkehr ist die Deutsche Bundesbank einer von mehreren Anbietern. Das EMZ-Verfahren entspricht somit der ordnungspolitischen Ausrichtung der Bundesbank, wonach sie im Massenzahlungsverkehr als komplementärer, wettbewerbsneutraler Anbieter auftritt. Hauptsächlich kleinere und mittelgroße Institute wählen die Abwicklung über den EMZ aufgrund der wettbewerbspolitischen Neutralität der Zentralbank, während größere Institute den EMZ wegen dessen umfassender Flächendeckung für Restmengen nutzen.
Beleglose Überweisungen und Lastschriften werden jeweils ohne Betragsbegrenzung abgewickelt. Schecks können dagegen nur bis unter 6.000 Euro - belegsloser Scheckeinzug (BSE) - beleglos eingereicht und abgewickelt werden, Schecks mit Beträgen von 6.000 Euro und mehr - imagebasierter Scheckeinzug (ISE) - wandelt die Bundesbank in Datensätze um und zieht die Gegenwerte beleglos ein. Die Scheckbelege liefert die Bundesbank zusätzlich an das Kreditinstitut des Bezogenen aus.
Die Leistungs- und Entgeltstruktur im Massenzahlungsverkehr basiert auf dem Prinzip, rationelle beleglose Verfahren zu fördern, und trägt auch den international vereinbarten Anforderungen Rechnung, dass die EU-Zentralbanken für alle Zahlungsverkehrsdienstleistungen kostendeckende Preise zu erheben haben. So hat die Bundesbank die Datenübermittlung via Datenfernübertragung als Standardleistung definiert, während die anderen, aufwendigeren Verfahren (z.B. Magnetbänder etc.) als Zusatzleistungen gelten.
Die Zahlungsverarbeitung erfolgt in mehreren Verarbeitungsfenstern. In der abendlichen Verarbeitung werden die Zahlungen abgewickelt, die zwischen 7 Uhr bis zum Annahmeschluss um 20 Uhr (Überweisungen) bzw. 9 Uhr bis zum Annahmeschluss um 21 Uhr (Lastschrifteinzüge) eingereicht wurden. Ab 19 Uhr wird eine Sperre der Gegenwerte der eingereichten Überweisungen auf dem Konto des Einreichers vorgenommen. Die eigentliche Verarbeitung erfolgt in den späten Abendstunden. Nach Verarbeitungsende - ab ca. 22 Uhr werden die Dateien mit Zahlungen an die Empfänger ausgeliefert. Am Bankgeschäftstag nach der Einlieferung erfolgen bei Überweisungen die Aufhebung der Sperre und die Verbuchung der Beträge (Belastung für eingereichte Überweisungen und ausgelieferte Einzüge, Gutschriften für eingereichte Einzüge, Gutschriften für eingereichte Einzüge und erhaltene Überweisungen).
In den morgendlichen Verarbeitungsfenstern werden die Zahlungen abgewickelt, die zwischen 20 Uhr bis zum Annahmeschluss um 7 Uhr morgens (Überweisungen) bzw. 21 Uhr bis zum Annahmeschluss um 9 Uhr morgens (Lastschrifteinzüge) eingereicht wurden. Damit wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, auch noch sehr spät bei ihnen eintreffende Zahlungen (z.B. Kartenzahlungen) unmittelbar durchzuleiten.
Alle Beträge werden brutto über das Konto bei der Bundesbank verrechnet und zwar jeweils die Summen der einzelnen ein- oder ausgelieferten Dateien.
Seit November 2003 können auch grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der EU im EMZ abgewickelt werden, da sich die Bundesbank mit dem EMZ auch an STEP2 angebunden hat. Dabei leitet die Bundesbank auch eingehende STEP2-Zahlungen an deutsche Banken weiter, die nicht direkt über STEP2 erreichbar sind (sog. Country-Agent-Funktion).
Die Deutsche Bundesbank hat ihr Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr im Hinblick auf die neuen Instrumente der SEPA weiterentwickelt und bietet im Rahmen des EMZ mit dem SEPA-Clearer ein Zahlungsverfahren an, dass SEPA-Überweisungen abwickelt bzw. (ab ihrem Einführungsdatum) auch SEPA-Lastschriften verarbeiten kann.
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