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Revision von Gemeinschaftspatent vom 09.04.2010 - 10:19
Gemeinschaftspatent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
europäisches Patent für Erfindungen, das im Falle des Inkrafttretens des Gemeinschaftspatentübereinkommens (GPÜ) als einheitliches Schutzrecht mit gleichen Wirkungen in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaften gelten soll.
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