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gemeinschaftliches Versandverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das gemeinschaftliche Versandverfahren innerhalb der EU erlaubt die Beförderung unverzollter Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet. Es ist durch das gemeinsame Versandverfahren zwischen Staaten der EU und der EFTA auf diese Staaten ausgeweitet worden. Damit können auch Gemeinschaftswaren für die es grundsätzlich keines Versandverfahrens bedarf, aus der EU durch die Schweiz oder Norwegen zu einem anderen Ort im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden, ohne dass es beim Verlassen des Zollgebietes eines Ausfuhrverfahrens und beim erneuten Erreichen einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bedarf. Die Abwicklung geschieht ebenfalls elektronisch mittels NCTS.

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