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Improvisation

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die vorübergehende Regelung einer begrenzten Anzahl von Teilhandlungen im Rahmen der arbeitsteiligen (Arbeitsteilung) Aufgabenerfüllung der Unternehmung. I.d.R. Anwendung, wenn sich ständig ändernde Situationsbedingungen keine dauerhafte Lösung ermöglichen.

    Gegensatz:
    (1) Die dauerhaft und umfassend angelegte Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff);
    (2) die einzelfallbezogene Disposition.

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