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Revision von Improvisation vom 28.07.2010 - 10:31
Improvisation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die vorübergehende Regelung einer begrenzten Anzahl von Teilhandlungen im Rahmen der arbeitsteiligen (Arbeitsteilung) Aufgabenerfüllung der Unternehmung. I.d.R. Anwendung, wenn sich ständig ändernde Situationsbedingungen keine dauerhafte Lösung ermöglichen.
Gegensatz:
(1) Die dauerhaft und umfassend angelegte Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff);
(2) die einzelfallbezogene Disposition.
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