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Eignung
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Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Hierbei stehen diese Merkmale oder Eigenschaften immer in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit. Geeignet ist eine Person in dem Umfang, in dem ihre Merkmale und Eigenschaften den Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit entsprechen (z.B. Daten in ERP-System (Enterprise Resource Planning) einpflegen und auswerten, CAD-System bedienen, Buchhaltung führen etc.). Häufige Eignungsmerkmale: Persönlichkeit, Wissen, Können, Erfahrung, körperliche Leistungsfähigkeit. Feststellung mittels Verfahren der Eignungsdiagnostik.
Der Begriff der Eignung wird oftmals auch darüber hinaus auf das Ausmaß angewendet, in dem die Interessen, Bedürfnisse und Wertvorstellungen einer Person dem Befriedigungspotenzial des Arbeitsplatzes entsprechen.
Vgl. auch Prinzip der Bestenauslese und Beförderung im Öffentlichen Dienst nach Art 33 Absatz 2 Grundgesetz:"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."
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