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indirekte Abschreibung
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passive Abschreibung; Buchungstechnik der Abschreibungsverrechnung, bei der das abzuschreibende Anlagegut in der Buchführung und Bilanz gleichbleibend mit den vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erscheint. Die Abschreibung wird auf einem Konto für Wertberichtigung passiviert, und zwar durch die Buchung: Abschreibungskonto an Wertberichtigungen. Seit Inkrafttreten des HGB 1985 ist zumindest für Kapitalgesellschaften der Ausweis von Wertberichtigungen dieser Art in der Bilanz nicht mehr gestattet.
Gegensatz: direkte Abschreibung.
Die entsprechenden Werte sind jedoch aus dem Anlagengitter ersichtlich.
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