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Revision von Eigennutz vom 08.06.2009 - 11:11
Eigennutz
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1. Allgemeines Strafrecht: Erstreben eines Vorteils unter Missachtung der gebührenden Rücksichtnahme auf die Interessen anderer (vgl. auch Bestechung).
2. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Grober Eigennutz relevant beim Subventionsbetrug (§ 264b StGB) oder bei der Steuerhinterziehung (§ 370 III AO).
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