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Höchstarbeitsbedingungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tarifbedingungen als Höchstbedingungen; unzulässig nach dem in § 4 III TVG niedergelegten Günstigkeitsprinzip. Den Parteien des einzelnen Arbeitsvertrages muss eine Vergütung nach Leistung durch übertarifliche Zulagen (übertarifliche Bezahlung) gestattet sein.
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