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Holschuld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schuld, bei der Erfüllungsort der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners ist, der auch nicht zur Versendung verpflichtet ist.

    Anders: Schickschuld, Bringschuld.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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