Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Etat vom 19.02.2018 - 15:29

Etat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Etat der öffentlichen Hand: Staatshaushalt.

    Formen:
    (1) Solletat: Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben;
    (2) Istetat: nachträglicher Rechnungsabschluss.

    Vgl. auch öffentlicher Haushalt, Bundeshaushalt, Budget, Haushaltsplan.

    2. Etat einer Unternehmung: Finanzplan.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com