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Revision von Geschäftskonto vom 04.08.2010 - 15:02
Geschäftskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verbindungskonto (Gegenkonto) bei getrennter Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung. Buchungsinhalt Spiegelbild des Betriebskontos.
Vgl. auch Zweisystem, Übergangskonten.
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