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Eignungsdiagnostik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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psychologische Teildisziplin, die die Zuordnung von Person und Arbeitsplatz/Arbeitsinhalt auf der Basis von Informationen über die Person sowie mithilfe von Anforderungsanalysen mit dem Ziel zu optimieren versucht, Eignungs- und Anforderungsprofil aufeinander abzustimmen. Informationen über die Personen werden mithilfe eignungsdiagnostischer Instrumente, wie z.B. psychologischer Tests (z.B. Persönlichkeitstests, Tests zur Messung allgemeiner kognitiver Fähigkeiten), biographischer Fragebögen, Einstellungsinterviews oder Simulationsverfahren (z.B. Arbeitsprobe, Assessment Center) erhoben. Die höchsten Zusammenhänge mit der Berufsleistung (Validität) weisen Tests zur Messung allgemeiner kognitiver Fähigkeiten (Intelligenz; Intelligenztest) auf, gefolgt von Arbeitsproben, strukturierten Interviews, Erhebung von Fachkenntnissen und Assessmentcenter. Deutlich schlechter schneiden die Graphologie oder unstrukturierte Interviews ab. Die Qualitätsstandards zur Eignungsfeststellung sind in der DIN 33430 formuliert.
Angewandt bei der Berufsberatung und Personalberatung sowie der Personalentwicklung.
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