Zitierfähige Version
- Revision von Gebietskartell vom 19.02.2018 - 17:02
- Revision von Gebietskartell vom 29.11.2017 - 12:54
- Revision von Gebietskartell vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von Gebietskartell vom 09.01.2013 - 13:57
- Revision von Gebietskartell vom 08.04.2010 - 13:13
- Revision von Gebietskartell vom 16.07.2009 - 15:13
- Revision von Gebietskartell vom 08.06.2009 - 11:45
Gebietskartell
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Kartell, meist in Form einer befristeten Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über die Aufteilung ihrer Absatzgebiete im Interesse der Ersparung von Transport- und Werbungskosten. Gebietskartelle verstoßen potenziell gegen § 1 GWB und Art. 81 I EGV. Eine Gebietsaufteilung ist allenfalls für solche Austauschverträge legalisierbar, deren Abschluss ohne eine entsprechende Klausel nicht zumutbar ist (Beispiel: Ein Auftraggeber verbietet seinem Subunternehmer, der zugleich Wettbewerber auf dem relevanten Markt ist, dem von ihm im Auftrag bedienten Kunden eigene Angebote zu machen, d.h. dem Auftraggeber abzuwerben).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon