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Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1950 ausgearbeitete Empfehlungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), die 1950 von den angeschlossenen Verbänden im Betriebswirtschaftlichen Ausschuss einstimmig verabschiedet wurden.

    Zweck: Vereinheitlichung des Rechnungswesens in der Industrie, vornehmlich mithilfe des Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR).

    Zwei Teile: a) Teil 1: Gemeinschaftsrichtlinien für die Buchführung (GRB) mit Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR).

    b) Teil 2: Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung (GRK) mit Gemeinschaftskalkulationsschema der Industrie und Grundschema der geschlossenen Betriebsabrechnung. In Teil 2 (Band 3 und 4) werden anhand eines immer wiederkehrenden Zahlenbeispiels verschiedene Formen und Verfahrenstechniken der Betriebsabrechnung und Kalkulation entwickelt und erläutert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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