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Kreditinstitute
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Gemäß § 1 I 1 KWG müssen für ein Kreditinstitut i.S.d. KWG drei Merkmale gegeben sein:
(1) Ein Unternehmen, also nicht eine einzelne natürliche Person, auch wenn es sich um einen Kaufmann handelt;
(2) das Betreiben mind. eines der Bankgeschäfte i.S.d. KWG, im Unterschied zur Definition des EU-Bankrechts;
(3) ein gewisser Umfang der Geschäfte, wofür seit der Sechsten KWG-Novelle in erster Linie eine gewerbsmäßige Tätigkeit maßgeblich ist (Gewerbe). Welche Geschäfte als Bankgeschäfte i.S.d. KWG gelten, ist in § 1 I Nr. 1 - 12 KWG abschließend aufgezählt. Im EU-Bankrecht bezieht sich der Begriff Kreditinstitut dagegen nur auf Unternehmen, die sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft betreiben.
In Deutschland kommt den Kreditinstituten aufgrund ihres weit gespannten Tätigkeitsfeldes (Universalbanken) eine dominierende Rolle als finanzielle Mittler zu.
Vgl. auch Bank.
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