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Kapazitätsplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bestimmung der Planbezugsgrößen (Bezugsgrößen) aufgrund der vorhandenen Kapazität, ausgehend von der theoretischen Maximalkapazität. Um Kapazitätswerte zu erhalten, die als Grundlage der Gemeinkostenplanung geeignet sind, müssen von den theoretischen Maximalkapazitäten der einzelnen Kostenstellen folgende Abschläge gemacht werden:
    (1) Umrechnung auf die geplanten Schichtzeiten;
    (2) Berücksichtigung der optimalen Intensitäten;
    (3) Berücksichtigung von Leerzeiten (Kapazitätsauslastungsmaximierung);
    (4) Berücksichtigung von technischen Engpässen des Produktionsablaufes.

    Sonderform nach Auler: Bezugsgrößenplanung aufgrund der Optimalbeschäftigung (Beschäftigung, bei der die Kosten pro Bezugsgrößeneinheit minimal sind).

    Vgl. auch Kapazität, Engpassplanung, Kostenplanung, PPS-System.

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