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Kapitalbeteiligungsgesellschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gesellschaft, die bes. kleinen und mittleren Unternehmen (nichtemissionsfähige) Kapitalbeteiligungen anbietet; diesen wird dadurch mittelbar der Kapitalmarkt zugängig.
1. Häufig als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft organisiert (ohne Gewinnausschüttung), die überwiegend im gemeinschaftlichen Besitz von Kreditinstituten sind und Aufgaben der Wirtschaftsförderung erfüllen. In diesem Fall können sie sich aus öffentlichen Mitteln günstig refinanzieren (ERP-Programme). Üblich sind Laufzeiten der Kapitalbeteiligungen (stille Beteiligung) zwischen zehn und 15 Jahren. Es wird ein Beteiligungsentgelt erhoben, die Beteiligung wird nach Ablauf aber zum Nennwert an das Unternehmen verkauft.
2. Rein kommerzielle Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind überwiegend Tochterunternehmen großer Banken und kaufen und verkaufen Unternehmensbeteiligungen in Gewinnabsicht. – Vgl. Venture-Capital-Gesellschaft, Venture-Capital.
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