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Listenpreis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Handelsbetriebslehre:
Der in einer Preisliste angegebene Preis. Der Listenpreis dient als Grundlage für die Bezugspreiskalkulation. Von ihm sind
(1) abzuziehen: Alle Skonti, Rabatte bzw. Provisionen, die der Käufer vereinbarungsgemäß oder der Auftragsmenge entsprechend beanspruchen kann;
(2) hinzuzurechnen: Alle anderen Kosten, sofern die Preisofferte auf Free- oder Loco-Basis beruht.
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