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Kreditoren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: a) I.e.S.: Gläubiger einer Unternehmung aus den auf Kredit bezogenen Waren (Gläubiger).
    b) I.w.S.: Gläubiger aller Art, z.B. auch Bank- und Darlehensgläubiger, Maschinenlieferanten.

    2. Buchung: Die Konten der Kreditoren werden in den Büchern des Unternehmens beim Warenbezug erkannt (Gutschrift ins Haben) und bei Begleichung der Rechnung belastet (Lastschrift ins Soll); häufig in Form des Kontokorrents.

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