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Midi-Job
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Zwischen das Segment der Mini-Jobs und regulärer Teilzeitbeschäftigung wird durch die Hartz-Gesetze eine neue „Gleitzone” der sog. Midi-Jobs eingeführt (für monatliche Einkommen zwischen 401 und 800 Euro).
2. Ziel: Das Ziel dieser Form der Lohnsubvention (Kombilohn-Modelle) (die Beschäftigten zahlen vergleichsweise niedrige, allmählich steigende Sozialversicherungsbeiträge; die Arbeitgeber entrichten die normalen Beiträge) besteht in der Anreizsetzung zur Aufnahme bzw. Ausweitung einer Erwerbstätigkeit sowie in der Vermeidung der sog. Niedriglohnfalle, die sich ergibt, wenn eine zusätzliche Erwerbstätigkeit infolge hoher Grenzsteuersätze „bestraft” wird.
3. Wirkungen: Die quantitative Bedeutung der Midi-Jobs bleibt deutlich hinter derjenigen der Mini-Jobs zurück.
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