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Midi-Job
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Zwischen dem Segment der Mini-Jobs und regulärer Teilzeitbeschäftigung wird durch die Hartz-Gesetze eine neue „Gleitzone” der sog. Midi-Jobs eingeführt (für monatliche Einkommen zwischen 401 und 800 Euro). Die Beschäftigten zahlen bei dieser zusätzlichen Form atypischer Beschäftigung vergleichsweise niedrige, allmählich steigende Sozialversicherungsbeiträge; die Arbeitgeber entrichten die normalen Beiträge.
2. Ziel: Das Ziel dieser Form der Lohnsubvention (Kombilohn-Modelle) besteht in der Setzung von Anreizen zur Aufnahme bzw. Ausweitung einer Erwerbstätigkeit sowie in der Vermeidung der sog. Niedriglohnfalle, die sich ergibt, wenn eine zusätzliche Erwerbstätigkeit infolge hoher Grenzsteuersätze nicht attraktiv ist.
3. Wirkungen: Die quantitative Bedeutung der Midi-Jobs bleibt (mit ca. 700.000) deutlich hinter derjenigen von Mini-Jobs zurück.
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