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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: gemäß dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze) von den Agenturen für Arbeit (Agentur für Arbeit) zum 1.1.2005 eingerichtete, einheitliche (Erst-)Anlaufstellen für diejenigen, die einen Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz suchen.

    2. Aufgaben: In den Jobcentern werden diese informiert, der Beratungs- und Betreuungsbedarf festgestellt und der erste Eingliederungsschritt verbindlich vereinbart.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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