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Kreditgenossenschaft

Definition: Was ist "Kreditgenossenschaft"?

Kreditgenossenschaften sind neben Privatbanken und Sparkassen eine wichtige Bankengruppe in Deutschland. Als Selbsthilfeorganisationen des gewerblichen und landwirtschaftlichen Mittelstandes stand ursprünglich die Kreditvergabe für die Mitglieder als Förderungsleistung im Vordergrund. Heute sind die Kreditgenossenschaften als Universalbanken tätig, bei denen das Nichtmitgliedergeschäft eine große Rolle spielt. Im genossenschaftlichen Finanzverbund stehen sie zu anderen kooperativen Bank- und Versicherungsunternehmen in enger Beziehung.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaftsbank. 1. Begriff: Kreditinstitute, die als Grundzweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte anstreben. Sie sind Kreditinstitute im Sinne von § 1 I KWG, da sie viele der dort aufgeführten klassischen Bankgeschäfte betreiben. Sie bilden neben den privaten Banken und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (Sparkassen) eine der drei Universalbankengruppen im deutschen Bankensystem. Historisch gehen sie zurück auf die (ländlichen) Raiffeisenbanken und (städtischen) Volksbanken. Zu den Kreditgenossenschaften gehören außerdem die Institute bzw. Institutsgruppen, die als Selbsthilfeeinrichtungen einzelner Berufsgruppen entstanden sind, wie z.B. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, die BBBank eG (Beamte), kirchliche Kreditgenossenschaften, die PSD Banken (Postbeschäftigte) und Sparda-Banken (Eisenbahnbeschäftigte). Seit 1974 ist einer Kreditgenossenschaft das Nichtmitgliedergeschäft erlaubt.

    2. Aufgaben: Geschäftspolitisch geht bei der Kreditgenossenschaft grundsätzlich die Förderung ihrer Mitglieder einer maximalen Gewinnerzielung vor. Allerdings macht inzwischen das Nichtmitgliedergeschäft einen nicht unwesentlichen Anteil am Gesamtgeschäft aus. Kreditgenossenschaften arbeiten i.d.R. als Universalbanken und werden durch den genossenschaftlichen Finanzverbund unterstützt. Ein Teil der Kreditgenossenschaften betreibt nebenher das ländliche Warengeschäft.

    3. Rechtliche Besonderheiten: Rechtsform der Kreditgenossenschaft ist bis auf wenige Ausnahmen die eingetragene Genossenschaft (eG). Es besteht eine Sondervorschrift für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals (Haftsummenzuschlag).

    4. Steuerliche Bedeutung: Genossenschaft.

    5. Bedeutung: Die 1.197 deutschen Kreditgenossenschaften hatten 2008 über 16,2 Mio. Mitglieder, unterhielten über 12.300 Zweigstellen und beschäftigten etwa 160.000 Mitarbeiter. Die Zahl der deutschen Kreditgenossenschaften nahm in den letzten Jahren weiter fusionsbedingt leicht ab. Unter den Universalbankengruppen erreichten die Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von 950 Mrd. Euro (einschließlich der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken) einen Marktanteil von rund 16,1 Prozent (30.6.2009). Auch in anderen europäischen Ländern, z.T. mit mehreren eigenständigen Gruppen, haben Kreditgenossenschaften eine große (kredit-)wirtschaftliche Bedeutung v.a. für den Mittelstand.

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