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Maastrichter Vertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag über die EU (EUV); von den Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten am 9. und 10.12.1991 in Maastricht vereinbarter und am 7.2.1992 unterzeichneter Vertrag über die EU (in Kraft seit 1.11.1993) mit dem Ziel, die EG mit erweiterten und verbesserten Aktionsmöglichkeiten auszustatten. Der EUV ist als Mantelvertrag angelegt, der die einzelnen Elemente der Union (z.B. EG, EGKS, GASP) über gemeinsame Bestimmungen zusammenführt. Strukturell stellt der EUV die Union auf drei Säulen: Die (seit 1958 schrittweise ausgebaute) „ökonomische” Säule (EG, EGKS, EAG) sowie die beiden neuen Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.

    Vgl. auch EU.

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